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Garantie

Unsere Produkte sind die Shinga Garantie und Service Bedingungen gelten. Für unsere Produkte gelten die Shinga Garantie und Service Bedingungen. Unsere Bedingungen berechtigen ein zuverlässiges Product und einen sorgenlosen Kauf. Unsere Falträder werden getestet um strenge Qualitätsanforderungen zu erfüllen.Wir glauben an unsere Produkte und deshalb ist auch ein guter Service, auch nach dem Kauf, für uns sehr wichtig. Haben Sie Bedenken oder Zweifel während der Garantiezeit kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen, immer!

LACROS E-FAHRRÄDER GARANTIE:

 
Artikel 1: Garantie
  1. Shinga B.V. garantiert, dass die LACROS E-Fahrräder frei sind von Bau- und/oder Materialfehlern, sofern sie von dieser Garantie folgt.

  2. Die Garantie gilt für den Erstbesitzer des jeweiligen LACROS Bikes.

  3. Die Garantie ist nicht auf den nachfolgenden Besitzer übertragbar.

  4. Die Garantie erlischt gemäß den Bestimmungen der Artikel 3.1 und 3.2.

 
Artikel 2: Gewährleistungsfrist
  1. SHINGA gewährt 5 Jahre Garantie auf Konstruktions- und/oder Materialfehler von Rahmen und festen Vordergabeln.

  2. Für elastische Vordergabeln und Dämpfer mit Ausnahme der in Abschnitt 2.4 genannten Teile gilt eine Garantie von 2 Jahren.

  3. Für den Lack von Rahmen und Gabel und andere Lack- und Chromteile, für das Rosten, vorausgesetzt, dass es gut gewartet wird, gilt eine Garantie von 1 Jahr.

  4. An Teilen, die einem Verschleiß unterliegen, wie Reifen, Ketten, Kettenblätter, Freilauf, Kettenräder, Kabel und Bremsbeläge, wird Es keine Garantie gegeben. Sofern keine Konstruktions- und/oder Materialfehler festgestellt wurden.

  5. Das elektrische System unterliegt einer 2-jährigen Garantie. Sie sollten den Richtlinien unserer Anleitungen folgen.

  6. Die Batterie und der Nabenmotor haben eine 2-jährige Garantie.

 
Artikel 3: Gewährleistungsausschlüsse
  1. SHINGA ist von der Haftung für Schäden an Teilen des Fahrrads ausgeschlossen wegen:

    1. Falschen und/oder unachtsamer Umgang mit dem Fahrrad und Verwendung, die nicht dem Bestimmungsort entspricht.*

    2. Das Fahrrad wird nicht in Übereinstimmung mit dem Handbuch verwendet oder gewartet.

    3. Technische Reparaturen wurden nicht professionell durchgeführt.

    4. Teile, die nach dem Kauf fälschlicherweise montiert wurden oder nicht entsprechend den technischen Spezifikationen des jeweiligen Fahrrades montiert wurden.

    5. Kein Eigentumsnachweis, aus dem hervorgeht, dass das Fahrrad von SHINGA oder einem seiner Händler geliefert wurde.

  2. SHINGA ist von der Haftung für Schäden an Teilen des Fahrrads ausgeschlossen wegen:

    1. Falsche Einstellung/Spannung von Lenkrad, Lenker, Sattel, Sattelstift, Getriebe, Bremsen, Räder, Sattel und Lenkung sowie der Verriegelungs- und Sicherheitsmechanismus des Faltscharniers der Falträder.

    2. Wenn Einstellungen am Bike vorgenommen werden, die nicht von SHINGA genehmigt wurden.

    3. Nicht rechtzeitig beim Austausch von Teilen wie Brems-/Kettenschaltung, Bremsbeläge, Reifen, Kette und Getriebe.

    4. Klimatische Einflüsse; wie normale Verwitterung von Lack oder Chromrost. Gerade bei Elektro-Falträdern ist es wichtig, wo und wie Sie Ihr Fahrrad aufbewahren.

* Das Ziel ist in der Regel auf die Verwendung von asphaltierten und halb asphaltierten Straßen und nicht für Wettbewerbe gerichtet.
Artikel 4: Garantie Teile
  1. Während der Garantiezeit werden alle Teile, bei denen SHINGA einen Material- und/oder Konstruktionsfehler festgestellt hat, nach Wahl von SHINGA repariert oder erstattet. Sie müssen Ihre Einkaufsrechnung nachweisen können.

  2. Bei Material- und/oder Konstruktionsfehlern von Rahmen und Frontgabeln – innerhalb von drei Jahren ab Kaufdatum – sind die Arbeitskosten für SHINGA.

  3. Die Kosten für den Transport des Fahrrads und/oder der Teile von und zu SHINGA nach Schijndel gehen zu Lasten des Fahrradbesitzers.

  4. Wenn ein bestimmter Artikel für die Garantie qualifiziert ist und das Original nicht mehr verfügbar ist, wird eine gleichwertige Alternative bereitgestellt.

Artikel 5: Reichen Sie einen Anspruch ein.
  1. Garantieansprüche müssen bei SHINGA per E-Mail eingereicht werden: [email protected]. Kauf- und Eigentumsnachweis müssen gleichzeitig vorgelegt werden.

  2. Sie müssen das Fahrrad und/oder das entsprechende Teil SHINGA in Schijndel zur Überprüfung vorlegen.

Artikel 6: Haftung
  1. Ein von SHINGA gewürdigter Garantieanspruch gilt für seine Produkte. SHINGA haftet nicht für andere erlittene Schäden. Die Haftung von SHINGA richtet sich nach den in diesen Garantiebedingungen beschriebenen Richtlinien. Eine Haftung von SHINGA für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Diese Garantiebedingungen sind innerhalb der Europäischen Union gültig.
 
SHINGA BV
 
Garantie SHINGA 11. Juli 2017
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